Ortholetics ist eine Praxis für Orthopädie und Sportmedizin. Das Leistungsangebot umfasst die Behandlung von Beschwerden des Gelenk- und Stützapparates, aber auch von Schmerzen verschiedener Art, Leistungsdiagnostik und -steigerung von Hobby- oder Vollathleten sowie Gesundheitsberatung und Check-Ups im privaten oder betrieblichen Bereich. Unser Team bietet Ihnen die bestmögliche Therapie und wendet dafür sowohl konservative, alternative als auch höchstmoderne Behandlungsmethoden an. Dabei steht Ihr gesundheitliches Wohl für uns im Vordergrund. Wir möchten Ihnen helfen, neuen Beschwerden vorzubeugen.
Schon während seiner medizinischen Ausbildung hegte Dr. Kral den Wunsch, später in einer eigenen Praxis Patienten bei ihren Beschwerden zu helfen und sie langfristig zu begleiten. In seiner dreijährigen Tätigkeit im MVZ Klinikum Ingolstadt, eignete er sich Erfahrung und Kompetenz für seine eigene Niederlassung an. Dabei musste er mit Enttäuschung feststellen, dass ärztliche Behandlungen oft nicht hinreichend gewürdigt werden.
Natürlich schätzen wir in Deutschland das System der allgemeinen Krankenkassen, welches allen Einwohnern Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht. Es ist jedoch schwierig für die Ärzte, den Spagat zwischen bestmöglicher Behandlung und wirtschaftlichem Druck zu meistern. Leider ist es oft nicht möglich, einen Patienten in weniger als 10 Minuten Behandlungszeit umfassend zu befragen und zu untersuchen, mehr wird allerdings von den Krankenkassen nicht übernommen. Hinzu kommt, dass nicht alle Behandlungsmethoden, die den Menschen als Gesamtbild von Körper und Geist betrachten, von den allgemeinen Krankenkassen bezahlt werden.
Dr. Kral möchte seinen Patienten eine umfassende, persönliche und angenehme Behandlung ermöglichen und gleichzeitig die Arbeit des Praxisteams angemessen gewürdigt wissen. Deshalb hat er sich entschlossen, eine Privatpraxis zu eröffnen. Damit sich alle Patienten im Rahmen ihrer persönlichen finanziellen Möglichkeiten behandeln lassen können, werden selbstverständlich individuelle Kostenvoranschläge erstellt und verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt.
Unsere Grundsätze für Ihre Gesundheit
1.) Wirkung statt Grundsatzdiskussion:
In unserer Praxis herrscht kein Kampf zwischen Schul- und Alternativmedizin. Der Nutzen für den Patienten steht im Mittelpunkt. Entscheidend ist die beste Wirkung am Patienten – egal ob moderne Hightech-Medizin, Tradition oder beides in Kombination!
2.) OPs - So viel wie nötig, so wenig wie möglich:
Im Interesse des Patienten möchten wir operative Eingriffe vermeiden, solange dies möglich und sinnvoll ist. Dabei wenden wir schonende und nachhaltige Therapiemethoden an, doch beachten auch deren Grenzen. Sollte dennoch eine OP nötig sein, geben wir Sie gern in die Hände vertrauensvoller Experten.
3.) Hilfe zur Selbsthilfe:
Bei uns erhalten chronisch erkrankte und scheinbar austherapierte Patienten mehr als einen Hoffnungsschimmer. Mit Feingefühl aber Entschlossenheit helfen wir dem erkrankten Organismus, wieder ins Gleichgewicht zu kommen.
4.) Prävention und Motivation:
Wir werden mit Ihnen aktiv, um zukünftig Beschwerden vorzubeugen. Bestehen bereits Beschwerden, finden wir Möglichkeiten, Ihre sportlichen Aktivitäten anzupassen, anstatt sie aufzugeben.
5.) Aufgeben ist keine Lösung:
Leider ist nicht immer vollkommende Genesung möglich. Deshalb setzen wir uns ein realistisches Therapieziel und begleiten Sie so lange, bis es Ihnen besser geht. Zudem geben wir Ihnen für die Zukunft wertvolle Tipps an die Hand, um bestmöglich im Leben zu stehen.
Privatabrechnung
Für die Behandlung in unserer Praxis wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen. Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag für die vorgesehenen Leistungen. Der Behandlungsvertrag kann jederzeit gekündigt werden, allerdings nicht rückwirkend für Leistungen, die bereits erbracht wurden.
Allen erstellten Rechnungen liegen die Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) und die Empfehlungen der Bundesärztekammer zugrunde. Wie eine abgerechnete Gebühr bemessen wird, ist in § 5 GOÄ detailliert geregelt. Vereinfacht gesagt, setzt sich die abgerechnete Gebühr aus einem Gebührensatz und einem Faktor zusammen. Der Gebührensatz liegt einer tabellarischen Anlage des GOÄ zugrunde. Der gewählte Faktor darf nicht das 3,5-fache überschreiten. Die Festlegung des Faktors darf der Arzt zum Beispiel abhängig der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der erbrachten Leistung bestimmen. In unserer Praxis wird für ärztliche Leistungen in der Regel maximal Faktor 2,3 erhoben, unter bestimmten Voraussetzungen ist auch Faktor 3,5 möglich. Für technische Leistungen erheben wir in der Regel höchstens Faktor 1,8, unter bestimmten Voraussetzungen Faktor 2,5. Fallen Leistungen durch Dritte an (z. B. Labor, Pathologie), erstellen diese gesondert eine Rechnung(siehe § 4 GOÄ).
Ein besonderer Versicherungsstatus wie der„Basistarif gemäß § 75 Abs. 3a und 3b SGB V“ bzw. der “Standardtarif gemäß § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V” liegt bei uns nicht vor.
Als Selbstzahler wird für den Patienten die Vergütung mit Rechnungsstellung fällig. Eine Erstattung der Kosten durch Erstattungsstellen ist nicht immer in vollem Umfang möglich. Dies betrifft auch Analogziffern, die in der GOÄ nicht oder nur unzureichend erfasst sind.Weiterhin können nur maximal zwei Ultraschalluntersuchungen pro Tag abgerechnet werden.
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